Telefónica und Liquid Broadband klagen gegen Frequenz-Auktion

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Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn

Wie heute im Laufe des Tages bekannt wurde, muss sich die Bundesnetzagentur auf zwei Klagen bezüglich der Vergabe-Richtlinien bei der kommenden Frequenzauktion für Mobilfunk-Frequenzen einstellen. Zum einen klagt die Telefónica Deutschland gegen die Auktion, weil sie Bedenken bezüglich der geplanten „Reinvestition“ der Erlöse der Auktion in den Breitband-Ausbau sieht. Zum anderen klagt das Unternehmen Liquid Broadband, weil es sich als Neueinsteiger benachteiligt sieht. In meiner persönlichen Einschätzung ist die Klage von Telefónica aber deutlich interessanter und durchaus berechtigt, daher möchte ich in diesem Artikel ein paar Gedanken dazu aufschreiben.

Telefónica Deutschland klagt
Die Begründung, die Telefónica Deutschland laut Wirtschaftswoche für die Klage angibt, hört sich meiner Meinung nach durchaus verständlich an. So gibt es Bedenken, ob es sinnvoll ist, die Erlöse der Auktion sofort in den Breitband-Ausbau zu investieren bzw. die Erlöse als Förder-Gelder zur Verfügung zu stellen. Dadurch könnte das Bieterverhalten beeinflusst werden. Meiner Meinung nach ist das ein interessanter Gedanke, denn die Deutsche Telekom ist nicht nur ein großer Mobilfunk-Anbieter und wird sich selbstverständlich an der Auktion der Mobilfunk-Frequenzen beteiligen, sondern sie ist gleichzeitig auch der bei weitem größte Anbieter für den Ausbau der kabelgebundenen Breitband-Verbindungen per Glasfaser und Kupfer.
Hier besteht laut Telefónica Deutschland also die Gefahr, dass der Bonner Anbieter einen Teil der Gebühren für die Mobilfunk-Frequenzen an anderer Stelle wieder „zurückerstattet“ bekäme. Man habe die Bundesnetzagentur zwar vorweg schon auf diese Problematik hingewiesen, doch sei das Auktions-Design trotzdem so durchgesetzt worden. Nun soll das Gericht entscheiden.

Liquid Broadband klagt
Der potentielle Neueinsteiger Liquid Broadband beklagt sich darüber, dass im Bereich der 700 MHz Frequenzbänder kein Spektrum speziell für Neueinsteiger reserviert wurde, sondern alle Firmen gleich behandelt werden und ein gewisses Mindestgebot gefordert wird, welches für Neueinsteiger deutlich schwerer zu stemmen ist als für die etablierten Mobilfunker.
Hier muss man meiner Meinung nach allerdings bedenken: wenn ein Unternehmen sich schon Vorweg über den reinen Kaufpreis für die Nutzung der Mobilfunk-Frequenzbänder beklagt, dann darf man Zweifel haben, ob dieses Unternehmen in der Lage ist, zeitnah ein leistungsfähiges Mobilfunknetz zu errichten. Das Funkspektrum gehört dem Volk und es ist nur richtig und wichtig, dass es effizient genutzt wird und das damit möglichst schnell die Breitband-Versorgung verbessert wird. Dazu braucht es neben entsprechender Finanzkraft natürlich auch Dinge wie technisches Know-How und eine angemessene Man-Power.
Daher meine Meinung zu der Geschichte: Neueinsteiger gerne. Aber: bitte nur, wenn ein ernsthaftes Interesse besteht, ein „gescheites“ und flächendeckendes Netz aufzubauen. Die nötige Finanzkraft ist die Grundvoraussetzung – daher sollten hohe Mindest-Gebote das geringste Problem darstellen.