Telekom entfernt Flatrate-Begriff bei LTE-Tarifen

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Nachdem die Deutsche Telekom am 4. Dezember eine Unterlassungserklärung von der Verbraucherzentrale Sachsen bekommen hat, wurde nun der Begriff „Flatrate“ bei den Call & Surf via Funk Tarifen entfernt. Damit kommt die Telekom einer Klage der Verbraucherzentrale zuvor. Erst vor wenigen Wochen wurde die Deutsche Telekom vom Landgericht Köln dazu verurteilt, ihre DSL-Tarife mit Drosselung künftig nicht mehr als Flatrate bezeichnen zu dürfen, da die Kunden unter einer Flatrate nicht nur die unbegrenzte Nutzung bezüglich Zeit und Volumen erwarten, sondern auch eine gleichbleibende Geschwindigkeit, unabhängig vom individuellen Daten-Verbrauch.

Call-Surf-Neu

Drossel bleibt bestehen
An den eigentlichen Tarifen hat die Telekom nichts verändert: die drei Call & Surf via Funk Tarife werden wie gehabt nach einem bestimmten verbrauchten Volumen gedrosselt und erst zum Anfang des darauffolgenden Monats wieder „entdrosselt“. Das höchste Volumen beträgt 30 Gigabyte und ist für monatlich 49,95€ im Call & Surf via Funk L Tarif erhältlich. Benötigt man weiteres Highspeed-Volumen, so kann man in jedem der drei Tarife beliebig oft die SpeedOn Option buchen, die weitere 10 Gigabyte für 14,95€ zur Verfügung stellt. Nicht verbrauchtes Volumen verfällt am Monatsende und wird nicht in den folgenden Monat übertragen.

Drossel technisch und finanziell sinnvoll
Viele Nutzer von LTE als DSL-Ersatz setzen sich schon seit Jahren dafür ein, das Inklusiv-Volumen zu erhöhen bzw. „echte“ DSL-Flatrates buchen zu können. Doch im Gegensatz zum Festnetz, wo eine Drossel zumindest technisch gesehen nicht vermittelbar ist, gibt es im Mobilfunk durchaus eine Berechtigung für eine Drosselung: so handelt es sich bei LTE wie bei allen Funk-Technologien um ein „Shared Medium“, die Kapazität einer Funkzelle teilt sich also auf alle eingebuchten Nutzer auf. Umso voller die Zelle ist und umso mehr Leute große Dateien herunterladen oder Streamen, umso langsamer wird die Geschwindigkeit. Eine Drossel kann hier ein geeignetes Instrument sein, um „Dauer-Saugern“ den Hahn zuzudrehen oder zumindest für etwas Gerechtigkeit zu sorgen.
Allerdings muss die Drosselung natürlich möglichst „intelligent“ umgesetzt werden, um wirklich eine gute Wirkung zu haben. So wäre es zum Beispiel möglich, Nutzer mit hohem Datenverbrauch nur dann zu drosseln, wenn andere Nutzer dadurch beeinträchtigt werden, weil sie ihre im Tarif enthaltene Geschwindigkeit nicht mehr erreichen können. Bei einer leeren Funkzelle (zum Beispiel nachts) wäre es jedoch völlig egal, wenn ein Nutzer die komplette Kapazität der LTE-Zelle für sich beansprucht.

Die heute von Vodafone und Telekom eingesetzten Drossel-Verfahren sind allerdings weniger technisch als finanziell motiviert, denn erstens ist zusätzliches Highspeed-Volumen problemlos buchbar und zweitens werden zumindest bei der Telekom am 1. eines Monats alle Nutzer gleichzeitig wieder „freigeschaltet“, die Last ist also völlig ungleichmäßig verteilt und das Argument, die Drossel sei technisch sinnvoll, kann nicht ernst genommen werden. Trotzdem: auch die finanzielle Seite hat ihre Berechtigung, denn der LTE-Ausbau kostet die Netzbetreiber enorm viel Geld – und das muss nun mal verdient werden.